Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Expertenstunde, Mentoring, Profilbetreuung und Human Design Reading
Martina Rathke · Dein Profil. Dein Magnet.
Stand: Oktober 2026
Teil A – Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Martina Rathke, Im Netzbecher 7, 56567 Neuwied (nachfolgend „die Mentorin“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „die Auftraggeberin“; die männliche Form ist mitgemeint), unabhängig davon, ob der Vertrag über eine Checkout-Seite oder auf Grundlage eines Angebots bzw. Rahmenvertrags geschlossen wird.
(2) Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Mentorin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(3) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden keine Verträge geschlossen. Die Auftraggeberin bestätigt bei Vertragsschluss, insbesondere im Checkout, in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln; die Mentorin kann dafür Nachweise verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung oder USt-IdNr.). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
§ 2 Leistungen
(1) Die Mentorin erbringt Leistungen rund um die Social-Media-Präsenz ihrer Auftraggeberinnen, insbesondere:
- a) Expertenstunde (einmalige Profil- und Strategieanalyse),
- b) MagnetContent Mentoring (fortlaufende 1:1-Begleitung im Abonnement),
- c) Done-for-you-Profilbetreuung (Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten im Profil der Auftraggeberin),
- d) Human Design Reading.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der Website bzw. Checkout-Seite, dem Angebot oder dem Rahmenvertrag. Ergänzend gelten die besonderen Regelungen in Teil B.
(3) Die Mentorin schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, keinen bestimmten Erfolg. Umsatz, Reichweite, Follower, Anfragen oder Buchungen werden nicht zugesichert, da sie wesentlich von der Mitwirkung der Auftraggeberin, ihrem Angebot und den Algorithmen der Plattformen abhängen.
(4) Rechtliche Prüfungen der Inhalte und Angebote der Auftraggeberin (z. B. Impressum, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Heilmittelwerbe- und Datenschutzrecht) sowie Steuerberatung sind nicht Vertragsgegenstand. Für die rechtliche Zulässigkeit und fachliche Richtigkeit ihrer Inhalte und Angebote ist die Auftraggeberin selbst verantwortlich.
(5) Das Human Design Reading dient der persönlichen Reflexion. Es ist keine medizinische, psychologische oder therapeutische Beratung und ersetzt diese nicht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Bei Buchung über eine Checkout-Seite gibt die Auftraggeberin mit Abschluss des Bestellvorgangs und Klick auf den Bestellbutton ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung per E-Mail oder mit Beginn der Leistung zustande, je nachdem, was zuerst eintritt.
(2) Im Übrigen kommt der Vertrag zustande, wenn die Auftraggeberin ein Angebot der Mentorin in Textform annimmt, insbesondere durch Unterzeichnung des Rahmenvertrags oder Bestätigung per E-Mail.
(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Rahmenvertrag gehen diesen AGB vor.
§ 4 Durchführung und Mitwirkung
(1) Termine finden online per Videokonferenz statt, nach Absprache auch vor Ort. Die technischen Voraussetzungen (Endgerät, Browser, stabile Internetverbindung) schafft die Auftraggeberin selbst; technischen Support schuldet die Mentorin nicht.
(2) Die Auftraggeberin stellt erforderliche Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereit und nimmt vereinbarte Termine wahr. Verzögerungen oder Ausfälle, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten der Mentorin; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
(3) Die Mentorin kann Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) absagen oder in Abstimmung verschieben. Kann eine bezahlte Leistung dadurch dauerhaft nicht erbracht werden, wird die darauf entfallende Vergütung erstattet.
(4) Aufzeichnungen von Sessions sind nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die bei Buchung auf der Checkout-Seite, im Angebot oder im Rahmenvertrag genannten Preise, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.
(2) Bei Buchung über die Checkout-Seite erfolgt die Zahlung über den Checkout-Anbieter ThriveCart und die dort eingebundenen Zahlungsdienstleister. Andernfalls erhält die Auftraggeberin eine Rechnung per E-Mail und zahlt per Überweisung innerhalb der dort genannten Frist. Einmalige Leistungen sind vor dem ersten Termin zu zahlen, fortlaufende Leistungen monatlich im Voraus. Ratenzahlung gilt nur, wenn sie im Angebot oder Rahmenvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug kann die Mentorin ihre Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückhalten. Die Auftraggeberin schuldet dann Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 € (§ 288 BGB); weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
(4) Bei fortlaufenden Leistungen kann die Mentorin die monatliche Vergütung mit sechs Wochen Vorlauf zum Monatsende in Textform anpassen, nicht jedoch während einer Mindestlaufzeit. Die Auftraggeberin kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen. Nimmt sie die Leistung danach weiter in Anspruch, gilt die neue Vergütung als vereinbart.
(5) Die Auftraggeberin kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihr nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Keine Rückerstattung
(1) Gebuchte und bezahlte Leistungen werden nicht erstattet, auch wenn die Auftraggeberin sie nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt oder im laufenden Abrechnungsmonat kündigt. Ausgenommen sind die Fälle des § 4 Abs. 3 und des § 7 Abs. 3.
(2) Ist die Auftraggeberin mit einer Leistung unzufrieden, teilt sie dies zeitnah in Textform mit; die Mentorin bemüht sich dann um eine einvernehmliche Lösung, etwa eine Nachbesprechung. Gesetzliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen der Mentorin bleiben unberührt.
§ 7 Absagen und Stornierung
(1) Absagen, Stornierungen und Kündigungen erfolgen in Textform, z. B. per E-Mail an hallo@martinarathke.de.
(2) Termine im Rahmen fortlaufender Leistungen, die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, gelten als wahrgenommen. Nicht wahrgenommene Termine verfallen mit Ablauf des Abrechnungsmonats und werden nicht übertragen, soweit nicht anders vereinbart. Für die Expertenstunde gilt § 9.
(3) Bei individuell vereinbarten Leistungen mit festem Starttermin, die per Rechnung abgerechnet werden (z. B. ein Aufbau-Mentoring mit fester Laufzeit), gilt bei Stornierung vor dem ersten Termin, soweit nicht anders vereinbart:
- a) bis 31 Tage vorher: kostenfrei,
- b) 30 bis 14 Tage vorher: 50 % der Vergütung,
- c) ab 13 Tagen vorher: 100 % der Vergütung.
Der Auftraggeberin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Mentorin kein oder ein wesentlich geringerer Nachteil entstanden ist.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Leistungen enden mit ihrer Erbringung bzw. mit Ablauf ihrer Gültigkeit. Ist eine feste Laufzeit vereinbart, endet der Vertrag mit deren Ablauf ohne Kündigung.
(2) Fortlaufende Leistungen laufen als Abonnement auf unbestimmte Zeit und verlängern sich monatlich. Soweit keine Mindestlaufzeit gilt (§ 10 Abs. 1), können beide Seiten jederzeit in Textform zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsmonats kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Mentorin insbesondere vor, wenn die Auftraggeberin trotz Fristsetzung in Zahlungsverzug bleibt oder ihre Mitwirkungspflichten wiederholt erheblich verletzt.
Teil B – Besondere Regelungen
§ 9 Expertenstunde
(1) Die Expertenstunde ist ab Buchung zwei Monate gültig. Der Termin wird nach der Buchung vereinbart und muss innerhalb dieses Zeitraums wahrgenommen werden.
(2) Ein vereinbarter Termin kann einmal verschoben werden, wenn die Absage spätestens 48 Stunden vorher in Textform erfolgt, in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) spätestens 24 Stunden vorher. Auch der Ersatztermin muss innerhalb der Gültigkeit liegen.
(3) Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder Ablauf der Gültigkeit gilt die Expertenstunde als erbracht.
§ 10 Done-for-you-Profilbetreuung
(1) Laufzeit: Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate. Der gleichbleibende Monatsbetrag verteilt den höheren Einarbeitungs- und Gestaltungsaufwand der ersten Monate; die Vergütung ist daher für die gesamte Mindestlaufzeit geschuldet. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich, danach gilt § 8 Abs. 2.
(2) Umfang: Die Anzahl der Beiträge und Stories ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Nicht enthalten sind die Beantwortung von Kommentaren und Direktnachrichten, Community-Management und Werbeanzeigen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
(3) Zugang: Die Auftraggeberin stellt die erforderlichen Zugangsdaten bereit und unterstützt bei Sicherheitsabfragen (z. B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Die Mentorin nutzt die Zugangsdaten ausschließlich zur Vertragserfüllung und löscht sie nach Vertragsende. Die Auftraggeberin bleibt Inhaberin des Profils; ihr wird empfohlen, nach Vertragsende ihr Passwort zu ändern.
(4) Freigabe: Jeder Beitrag wird der Auftraggeberin vor Veröffentlichung zur Freigabe übermittelt; ohne ausdrückliche Freigabe wird nichts veröffentlicht. Je Beitrag sind bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten. Erfolgt die Freigabe nicht rechtzeitig vor dem geplanten Termin, entfällt die Veröffentlichung dieses Beitrags ohne Anspruch auf Nachholung; die Vergütung bleibt geschuldet.
(5) Material und Verantwortung: Die Auftraggeberin liefert die angefragten Fotos, Videos und Informationen rechtzeitig und sichert zu, die erforderlichen Rechte daran zu besitzen, einschließlich der Einwilligung abgebildeter Personen. Mit der Freigabe übernimmt sie die Verantwortung für den Inhalt, insbesondere für fachliche Aussagen, Werbeaussagen und Angebotsangaben. Sie stellt die Mentorin von Ansprüchen Dritter frei, die auf ihrem Material, ihren Angaben oder freigegebenen Aussagen beruhen.
(6) Stock- und KI-Bilder: Die Mentorin darf lizenzierte Stockbilder sowie KI-generierte Bilder und Grafiken verwenden. KI-generierte Darstellungen der Auftraggeberin selbst werden nur mit ihrer vorherigen Zustimmung in Textform erstellt. Eine nach den Plattformrichtlinien erforderliche Kennzeichnung wird berücksichtigt.
(7) Plattformrisiko: Auf Entscheidungen und Änderungen der Plattformbetreiber (z. B. Meta/Instagram) hat die Mentorin keinen Einfluss. Für Sperrungen, Einschränkungen oder Löschungen des Profils oder einzelner Inhalte, Reichweitenverluste sowie Änderungen von Algorithmen oder Funktionen haftet sie nicht, soweit diese nicht auf einer von ihr zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
(8) Nutzungsrechte: Nach vollständiger Zahlung erhält die Auftraggeberin an den für sie erstellten Beiträgen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Marketingzwecke. Für Stockbilder gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Allgemeine Vorlagen, Methoden und Arbeitsweisen der Mentorin darf diese weiterhin verwenden.
Teil C – Weitere Regelungen
§ 11 Urheberrecht an Materialien
Von der Mentorin bereitgestellte Materialien, Vorlagen, Konzepte und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und nur für die eigenen Zwecke der Auftraggeberin bestimmt. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung sind ohne Zustimmung der Mentorin in Textform nicht gestattet. Für die Profilbetreuung gilt § 10 Abs. 8.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Mentorin behandelt alle Informationen und Zugangsdaten der Auftraggeberin vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht. Die Auftraggeberin behandelt Methoden und Materialien der Mentorin ebenso vertraulich.
§ 13 Referenznennung
Die Mentorin darf die Zusammenarbeit anonymisiert als Referenz nennen und anonymisierte Ergebnisse für eigene Marketingzwecke verwenden. Eine namentliche Nennung, die Verlinkung des Profils oder die Verwendung nicht anonymisierter Inhalte erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin in Textform.
§ 14 Leistungserbringung durch Dritte
Die Mentorin darf sich sorgfältig ausgewählter und zur Vertraulichkeit verpflichteter Dritter bedienen.
§ 15 Haftung
(1) Die Mentorin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin regelmäßig vertrauen darf, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 16 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb ihres Einflussbereichs (z. B. Ausfall von Netzen oder Plattformen, längere Erkrankung) ruhen die betroffenen Leistungspflichten der Mentorin für die Dauer der Behinderung. Termine werden nachgeholt oder in Abstimmung verschoben.
§ 17 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung auf der Website und der Transparenzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Mentorin.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
